Die Betreuung von gemeinnützigen Vereinen und Unternehmen bildet aufgrund unserer langjährigen Erfahrung einen Beratungsschwerpunkt, insbesondere die Betreuung von Vereinen, gemeinnützigen GmbH, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie wissenschaftlichen Institutionen. Der Status der Gemeinnützigkeit von Vereinen oder Kapitalgesellschaften ermöglicht verschiedene steuerliche Vergünstigungen (beispielsweise die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer).
Allerdings sind damit zusätzliche Nachweispflichten verbunden, um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzämter zu erreichen.
Gern beraten wir Sie über die Wahl der optimalen Rechtsform, erstellen für Sie die Steuererklärungen, bieten Ihnen eine betriebswirtschaftliche Beratung sowie zukunftsorientierte Planung und helfen Ihnen bei der Erstellung des Geschäfts- oder Tätigkeitsberichts.