In Deutschland hat der Gesetzgeber mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus dem Jahr 2004 einen wichtigen Schritt zur Erschließung erneuerbarer Energiequellen gemacht. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der regenerativen Energien an der Stromproduktion bis 2010 auf mindestens zehn Prozent zu steigern, insbesondere durch die Windenergienutzung.
Wir betreuen seit mehreren Jahren Mandanten aus dem Bereich erneuerbare Energien, darunter Hersteller von Energietechnik, Planungsbüros, Installateure, Handelsplattformen und natürlich Betreiber von Anlagen.
Neben der Solartechnik betrifft die Geotermie und nachwachsende Rohstoffe. Dabei betreuen wir neben den steuerlichen Aspekten Finanzierungsthemen und auch internationale Themen, insbesondere bei Photovoltaik.
Im Bereich der Abschlussprüfung prüfen wir neben Jahresabschlüssen Wirtschaftlichkeitskonzepte und Fördermittel.