Aufbauend auf der von Ihnen oder uns erstellten Finanzbuchhaltung erarbeiten wir mit Ihnen die Strategie für Ihren Jahresabschluss, der Ihre Bedürfnisse gegenüber Banken und bei der Steuer berücksichtigen. Danach erstellen wir die Bilanz, ermitteln den Gewinn und nehmen die Jahresabschlussbuchungen vor.
Gemäß § 242 HGB besteht für jeden Kaufmann die Pflicht, eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Der Jahresabschluss nach HGB bildet die Grundlage für die Berechnung der Steuern.
Seit dem Jahr 2008 ist es aufgrund des MoMiG verpflichtend, den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und GmbH&Co.KG im elektronischen Bundesanzeiger offen zu legen. Hierum kümmern wir uns ebenfalls und verwenden dabei auf Wunsch den geringst zulässigen Offenlegungsumfang.
Zunehmend gewinnt allerdings die Bilanzierung nach IFRS an Bedeutung, die für kleine und mittlere Unternehmen Vorteile bietet. Gern erstellen wir Ihre Bilanz auch nach internationalen Vorschriften.
Nähere Informationen finden Sie in unserem IAS/IFRS-Special.