Die Feststellung des Wertes eines Unternehmens bildet die Grundlage für Unternehmensverkäufe, für die Bewertung von Beteiligungen, für Sanierungsprüfungen und Sanierungen sowie für Nachfolgeproblematiken. Zum Teil verlangen Kreditgeber vor ihrer Kreditentscheidung eine derartige Bewertung. Auch das Steuerrecht sieht Anlässe für eine Unternehmensbewertung vor, z.B. Hauptfeststellung, Erbschaft- und Schenkungssteuer.
Grundsätzlich kann dabei nach dem Ertragswertverfahren oder nach dem Substanzwertverfahren vorgegangen werden. Unter das Ertragswertverfahren fällt auch die Diskontierung zukünftiger Zahlungsüberschüsse (discounted cash flows).
Die deutsche Finanzverwaltung wendet das sog. Stuttgarter Verfahren an, eine Mischung aus Ertrags- und Substanzbewertungsverfahren.
Neben diesen wissenschaftlichen Methoden existieren auch Praktikerverfahren, z.B. wird bei der Veräußerung einer Freiberuflerpraxis das Multiplikatorverfahren des Jahresumsatzes angewendet.
Mit unserer Fachkenntnis als Wirtschaftsprüfer, Diplom-Kaufleute und Diplom-Betriebswirte sowie unseren langjährigen Erfahrungen sind wir in der Lage, Ihr Unternehmen zu den verschiedenen Anlässen kompetent und objektiv zu bewerten.