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Rechnungswesen & Lohn

Jeder Kaufmann ist nach § 238 HGB verpflichtet zur Führung von Büchern, und zwar zeitnah. Häufig ist es jedoch das Finanzamt, das genaue Anforderungen an die Häufigkeit der Buchführung (monatlich, vierteljährlich, jährlich) und die Qualität (Einnahme-Überschussrechnung, Bilanz, OPOS) stellt.

Wir helfen Ihnen bei diesen „Formalien“: kompetent, mandantenorientiert und reibungsarm verbuchen wir Ihre Geschäftsvorfälle und erstellen Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen.

Aufbauend auf der von Ihnen oder uns erstellten Finanzbuchhaltung erstellen wir die Bilanz oder Einnahme-Überschuss-rechnung, besprechen mit Ihnen die für Sie optimale Bilanzpolitik und steuersparende Bilanzierung, ermitteln dann den Gewinn und nehmen die Abschlussbuchungen vor.

Zunehmend gewinnt allerdings die Bilanzierung nach IAS/IFRS an Bedeutung, die für kleine und mittlere Unternehmen Vorteile bietet.

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Dr. Knabe TOP Steuerberater im Focus-Money Test 2009