
Grundsteuerreform
Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hatte die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt (Urteil vom 10. April 2018).
Der Gesetzgeber hat daraufhin die Grundsteuer reformiert und ein neues sogenanntes Bundesmodell als Grundlage geschaffen. Dieses gilt bundesweit, bundesweit, sofern ein Land nicht von der Möglichkeit Gebrauch macht, ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen.
Während z.B. das Land Bayern von dieser Öffnungsklausel Gebrauch machen will, haben sich die meisten Länder - wie z.B. auch Berlin oder Brandenburg - zur Anwendung des Bundesmodells entschieden.
ACHTUNG: Das neue Grundsteuerrecht findet zwar erst ab dem Jahr 2025 Anwendung, jedoch sind bereits in Kürze Steuererklärungen zur Feststellung des neuen Grundbesitzwertes auf den 1. Januar 2022 abzugeben.
Berechnung der Grundsteuer anhand der neuen Grundsteuerreform
Die Grundsteuer wird von den Gemeinden festgesetzt und bildet deren Haupteinnahmequelle.
Die Grundsteuer basiert auf dem sogenannten "Grundsteuerwert", der zunächst mit einer Steuermesszahl und anschließend mit einem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert wird. Zur Feststellung des neuen Grundsteuerwertes durch die Finanzverwaltung ist die Einreichung einer Feststellungserklärung erforderlich
Unsere Kanzlei betreut seit Jahren Mandanten mit umfangreichem Immobilienbesitz und erstellt Ihnen diesen Feststellungserklärung mit Hilfe einer eigens dafür entwickelten Software. Fragen Sie uns einfach.
Nach der Grundsteuerreform: Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig konkret?
Berechnung des Grundbesitzwertes
Wesentliche Faktoren sind der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die u.a. von der sog. Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt. Weitere Faktoren sind die Grundstücksfläche, Immobilienart und das Alter des Gebäudes. Die Einordnung der Gemeinden in Mietniveaustufen wird vom Bundesfinanzministerium auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes über die Durchschnittsmieten in allen 16 Bundesländern erfolgen.
Ausgleich der Wertsteigerungen,
die im Vergleich von den aktuellen zu den seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind. Dazu wird die sog. Steuermesszahl – ein Faktor, der für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist – kräftig etwa auf 1/10 des bisherigen Werts, das heißt von 0,35 % auf 0,034 % gesenkt. Außerdem sollen der soziale Wohnungsbau sowie kommunales und genossenschaftliches Wohnen weiter, auch über die Grundsteuer, gefördert werden. Gesellschaften, die günstiges Wohnen möglich machen, erhalten einen zusätzlichen Abschlag bei der Steuermesszahl um 25 %, der sich steuermindernd auswirkt.
Anpassen der Hebesätze
durch die Kommunen: Sollte sich in einzelnen Kommunen das Grundsteueraufkommen wegen der Neubewertung verändern, besteht für sie die Möglichkeit, ihre Hebesätze anzupassen und so dafür zu sorgen, dass sich insgesamt ihr Grundsteueraufkommen nicht erheblich verändert. Die Kommunen haben angekündigt, dass sie dies auch tun werden.
Die Einreichung einer Feststellungserklärung hat für jede Immobilie gesondert zu erfolgen und die zu Grunde liegenden Berechnungen sind im Einzelfall komplex. Mit einer eigens dafür entwickelten Software übernehmen wir diese Aufgabe für Sie. Fragen Sie uns einfach.
Was ist die neue Grundsteuer C aus der Grundsteuerreform?
Die „Spekulation“ mit Bauland – also das Kaufen und Halten von unbebauten Grundstücken, um diese nach Wertsteigerung gewinnbringend zu veräußern, möchte der Gesetzgeber zukünftig verhindern und hat das mit in die Grundsteuerreform eingebracht. Gemeinden sollen für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese sog. Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken Wohnraum zu schaffen.
Wenn Sie Fragen zur neuen Rechtslage und deren Auslegung haben, dann wenden Sie sich gern vertrauensvoll an unsere Immobilienexperten in der Kanzlei.
Hintergrundinfos:
Gesetzentwurf zur Reform des Grundsteuer und BewertungsrechtsWas können wir als Ihr Steuerberater für Sie tun?
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren mit Immobilien befasst und wir betreuen einen großen Stamm an Mandanten mit Immobilienbesitz. Aus diesem Grund haben wir uns intensiv mit der neuen Grundsteuerreform befasst und ein eigene Grundsteuer-Berechnungssoftware entwickelt.
Mit unserer Software können wir Ihre Grundstücksdaten erfassen und mit den vielen vorgegebenen Werten, Prozentsätzen und Faktoren verarbeiten. Im Ergebnis erhalten Sie von uns eine fertige Erklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwertes.
Unsere Immobilienexperten prüfen natürlich auch Ihre Bescheide über die gesonderte Feststellung des Grundsteuerwertes auf Richtigkeit und legen, soweit erforderlich, Einspruch ein. Ziel unserer Arbeit ist es, Ihren Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Ihre persönliche Anfrage
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