Sabine Paul – Wirtschaftsprüfung Potsdam – Dr. Knabe
Sabine Paul Dipl.-Kffr. (FH), MBA, Wirtschaftsprüferin, Prokuristin

Wirtschaftsprüfung

Prüfung nach MaBV

Die Gewerbetreibenden im Sinne des § 34c Abs.1 Nr. 2 und 4 der Gewerbeordnung (GewO) sind gemäß § 16 Abs.1 Satz 1 MaBV prüfungspflichtig.

Der Gewerbetreibende hat sich bis jeweils 31.12. des dem Prüfungsjahr folgenden Jahres durch einen geeigneten Prüfer seiner Wahl prüfen zu lassen, ob die Verpflichtungen der §§ 2 bis 14 MaBV eingehalten worden sind.

Der Prüfer hat hierüber einen Prüfungsbericht zu erstellen, den der Gewerbetreibende der zuständigen Behörde sodann unverzüglich zu übermitteln hat.

Der Prüfungsbericht muss die erforderlichen Aussagen über Art, Umfang und Durchführung der unter § 34c GewO fallenden Geschäfte und ferner eine Erklärung darüber enthalten, ob der Gewerbetreibende oder sein Beauftragter die erforderlichen Nachweise und die geforderten Auskünfte erbracht hat. Methoden und Umfang der Prüfung sind darzustellen.

Wir verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz, die Prüfung nach MaBV zeitnah und zu angemessenen Kosten durchzuführen.

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