Unsere Leistungen
Wirtschaftsprüfung
Unsere Wirtschaftsprüfung geht über die reine Pflicht hinaus: Wir prüfen Jahres- und Konzernabschlüsse, begleiten Sie bei Bewertungen und Umstrukturierungen und behalten stets die wirtschaftliche Gesamtlage im Blick. Wir verstehen Prüfungen als Chance, Risiken sichtbar zu machen und Handlungsspielräume zu eröffnen.
Moderne Wirtschaftsprüfung erkennt Risiken und kann rechtzeitig gegensteuern
Sowohl das deutsche als auch internationale Handelsrecht schreiben Prüfungen für Unternehmen bestimmter Rechtsformen und Größen durch gesetzlich zugelassene Prüfer vor. EU-geförderte Projekte sind ebenso prüfungspflichtig.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bietet durch ihren risikoorientierten Ansatz weit mehr als die reine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Geschäfte. Der Akzent verschiebt sich immer mehr in Richtung Beratung – uns interessiert die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens ebenso wie mögliche Risiken der künftigen Entwicklung.
Wir unterstützen Sie bei Unternehmensbewertungen und -umstrukturierungen, z. B. im Zusammenhang mit dem Erwerb oder dem Verkauf von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen, und auch bei sonstigen betriebswirtschaftlichen Analysen. Darüber hinaus beraten wir Sie ebenso bei der Optimierung Ihrer Unternehmensfinanzierung, z. B. bei der Vorbereitung von Ratingverfahren oder im Zusammenhang mit Kredit- bzw. Finanzierungsverhandlungen.
Nach § 316 HGB besteht für mittlere und große Kapitalgesellschaften die Pflicht, den Jahresabschluss (also die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang) sowie den Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
Kleine Kapitalgesellschaften können einer freiwilligen Prüfung unterliegen, beispielsweise wenn die Satzung der Gesellschaft derartige Prüfungen vorsieht oder wenn Gesellschafter oder Kreditgeber informiert werden sollen.
Der Maßstab, an dem sich Wirtschaftsprüfung messen muss, geht heute weit über die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Jahresabschlüssen hinaus. Für Unternehmen stellen sich immer höhere Anforderungen an Rechnungslegung, Transparenz und Risikomanagement.
Bei der gesetzlichen und freiwilligen Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen greift die Dr. Knabe GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf den risikoorientierten Prüfungsansatz zurück, der individuell auf den Mandanten abgestimmt die kritischen Bereiche analysiert und eine effiziente Durchführung der Jahresabschlussprüfung ermöglicht. Aufgrund langjähriger Prüfungserfahrung und entsprechender Branchenkenntnis stellen wir uns gezielt auf das signifikante Geschäfts- und Risikoumfeld unserer Mandanten ein.
Projekte, die mit EU-Mitteln bezuschusst werden, erfordern regelmäßig eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung gegenüber der EU durch einen unabhängigen Prüfer (First Level Control).
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Audit Reports in deutscher oder englischer Sprache. Dabei sind wir sowohl für private als auch öffentliche Projektpartner tätig.
Der Maßstab für moderne Wirtschaftsprüfung reicht heute weit über die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Jahresabschlüssen hinaus. Unternehmen sehen sich zunehmend höheren Anforderungen an Rechnungslegung, Transparenz und Risikomanagement gegenüber.
Dazu gehören auch projektbezogene Prüfungen im Rahmen von Förderprogrammen wie:
-
Horizon Europe
-
Interreg CENTRAL EUROPE
Die Gewerbetreibenden im Sinne des § 34c Abs.1 Nr. 2 und 4 der Gewerbeordnung (GewO) sind gemäß § 16 Abs.1 Satz 1 MaBV prüfungspflichtig.
Der Gewerbetreibende hat sich bis jeweils 31.12. des dem Prüfungsjahr folgenden Jahres durch einen geeigneten Prüfer seiner Wahl prüfen zu lassen, ob die Verpflichtungen der §§ 2 bis 14 MaBV eingehalten worden sind.
Der Prüfer hat hierüber einen Prüfungsbericht zu erstellen, den der Gewerbetreibende der zuständigen Behörde sodann unverzüglich zu übermitteln hat.
Der Prüfungsbericht muss die erforderlichen Aussagen über Art, Umfang und Durchführung der unter § 34c GewO fallenden Geschäfte und ferner eine Erklärung darüber enthalten, ob der Gewerbetreibende oder sein Beauftragter die erforderlichen Nachweise und die geforderten Auskünfte erbracht hat. Methoden und Umfang der Prüfung sind darzustellen.
Wir verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz, die Prüfung nach MaBV zeitnah und zu angemessenen Kosten durchzuführen.
Die Feststellung des Wertes eines Unternehmens bildet die Grundlage für Unternehmensverkäufe, für die Bewertung von Beteiligungen, für Sanierungsprüfungen und Sanierungen sowie für Nachfolgeproblematiken. Zum Teil verlangen Kreditgeber vor ihrer Kreditentscheidung eine derartige Bewertung. Auch das Steuerrecht sieht Anlässe für eine Unternehmensbewertung vor, z. B. bei Erbschaft- und Schenkungssteuer und bei der Veräußerung an nahestehende Personen.
Mit unserer Fachkenntnis als Wirtschaftsprüfer, Diplom-Kaufleute und Diplom-Betriebswirte sowie unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage, Ihr Unternehmen zu den verschiedenen Anlässen kompetent und objektiv zu bewerten. Wir wenden dabei i.d.R. das wissenschaftlich fundierte und von den Gerichten anerkannte Discounted-Cashflow-Verfahren nach IDW S1 an.
Neben diesen wissenschaftlichen Methoden existieren auch Praktikerverfahren, z. B. das Multiplikatorverfahren oder Substanzwertverfahren, das wir bei Bedarf einsetzen.
Unsere Kompetenz betrifft auch die Erstellung von Gutachten für Gerichte, Kammern, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen.
Folgende Aspekte können dabei in einem Gutachten dargestellt werden:
-
Auseinandersetzungen von gesellschafts-, familien- und erbrechtlichen Sachverhalten
-
Schadensermittlung bei rechtlichen Auseinandersetzungen
-
Fragestellungen bezüglich Rechnungswesen und Bilanzierung
-
Fragestellungen der internationalen Rechnungslegung
-
Problemkreise des Steuerrechts
-
Due-Diligence-Prüfungen und Gutachten
-
Bewertung von Beteiligungen an Unternehmen
-
Durchführbarkeit von Unternehmenskonzepten
-
Begutachtung der Sanierungsfähigkeit von Unternehmen für das Schutzschirmverfahren gem. ESUG (§ 270b InsO)
Unsere Leistungen auf diesem Themengebiet umfassen:
-
Investitionsrechnungen/Investitionsvergleichsrechnungen
-
Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Vereinen und Stiftungen
-
Mittelverwendungsprüfungen
-
Geschäftsführungsprüfungen
-
Sanierungs- und Insolvenzprüfungen
Der Begriff Fraud umschreibt die Tatbestände Betrug, Urkundenfälschung, Diebstahl, Unterschlagungen sowie Bilanzmanipulationen.
Spektakuläre Fraud-Fälle der jüngsten Vergangenheit zeigen deutlich die Brisanz und Bedeutung dieser Thematik. Empirische Untersuchungen belegen, dass die Bereitschaft zu betrügerischen Handlungen bei leitenden Mitarbeitern und Geschäftspartnern steigt.
Der Inhaber der Kanzlei, Prof. Dr. Knabe, ist als anerkannter Betrugsermittler (CFE, Certified Fraud Examiner) qualifiziert und verfügt über die Erfahrung von mehr als 130 untersuchten Fraud-Fällen. Wir bieten Ihnen das volle Spektrum von Fraud-Prävention über Ermittlungen bis zu gerichtsverwendbaren Gutachten.
Ihre Expertin
Dipl.-Kffr. (FH) Sabine Paul, MBA
Partnerin, Wirtschaftsprüferin, Prokuristin
Gemeinsam können wir noch mehr
Als Teil von Afileon und im Verbund mit anderen Kanzleien bieten wir Ihnen ebenfalls Leistungen, die über unsere eigene Expertise hinausreichen. Deshalb sind wir auch für komplexe Herausforderungen im Zusammenspiel mit anderen Beratungsbereichen der optimale Partner. Fordern Sie einfach mehr von uns.